Anzeige und Genehmigung

Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung muss je nach Anlagentyp und Größe bei der MA 58 - Wasserrecht gemeldet werden.

Für die Errichtung von Anlagen zur thermischen Grundwassernutzung bedarf es auf jeden Fall eines behördlichen Bewilligungsverfahrens. Auf die Meldung für Erdwärmesonden folgt ein sogenanntes "Anzeigeverfahren". Je nach geplantem Vorhaben kann auch ein Bewilligungsverfahren eingeleitet werden. Dies ist für Sondenfelder oder in Bereichen potenter Grundwasserleiter der Fall. Im Westen Wiens ist der Einsatz von Erdwärmesonden bewilligungsfrei. Die Grenzlinie wird im Erdwärmepotenzialkataster angezeigt

Zuständig in Wien ist die Magistratsabteilung 58, mehr Informationen erhalten sie hier:

Strategische Maßnahmen

Für strategische Maßnahmen ist die MA 20 - Energieplanung zuständig. Neben Themen wie Energiesparen, Energieberatung und Ausbildung liegt natürlich auch ein Fokus auf dem Themenblock der Erneuerbaren Energien. Auf dem Wärmesektor wird hier der Erdwärme eine große Bedeutung beigemessen. Die Vorteile gegenüber anderen Erneuerbaren Wärmequellen wie Solarthermie, Luftwärmepumpe oder Biomasse sind die Verfügbarkeit und hohe Effizienz der Erdwärme in der kalten Jahreszeit ohne dabei zusätzliche Emissionen im Stadtgebiet zu verursachen.

Förderungen

Die Stadt Wien setzt mit der neuen "Förderrichtlinie für Wärmenetze (Anergie-Netze) in Verbindung mit Wärmepumpen für bis zu 3 Objekte" einen neuen Schwerpunkt bei der Förderung. Es werden Lösungen gefördert, die mit erneuerbaren Energiequellen bestehende fossile Heizungen ganz ersetzen. Das Besondere dabei sind die gebäudeübergreifenden Lösungen, die es Objekten mit vielen erneuerbaren Quellen am Grundstück (beispielsweise mittels Erdsonden oder Abwärme-Einspeisung) ermöglichen, benachbarte Objekte mitzuversorgen. Wärmenetze können dabei zwischen bereits bestehenden Gebäuden aufgebaut beziehungsweise mit den Energielösungen von neuen Gebäuden kombiniert werden.

Die Wiener Förderung von Wärmenetzen unterstützt unter anderem

  • die Errichtung des Netzes.
  • die Errichtung der Erdsonden.
  • die Anschaffung von Wärmepumpen.
  • die Planung und die vorbereitenden Arbeiten, die für die erfolgreiche Umsetzung notwendig sind.

Im Rahmen dieser De-minimis Förderung können pro Projekt 150.000 Euro beantragt werden. Insgesamt stehen 800.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung von höchst innovativen Projekten zur Verfügung.